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Zur Geschichte des Schützenverein Herlinghausen gegr. 1665 e.V.

In Herlinghausen wurde im Jahre 1665 die Schützengesellschaft wiederbegründet, als nach dem 30jährigen Krieg allmählich geordnete Verhältnisse einkehrten.

Was weis man überhaupt von der Entstehung der ersten Schützengesellschaften? 
Sie bildeten sich im 13. Jahrhundert. Bürgerwehren der Städte waren ihre Vorläufer. Man traf sich regelmäßig zu Übungs- und Preisschießen. Bald griff auch die ländliche Bevölkerung diese Übungen und Preisschießen auf, zumal fröhliche Feiern dazu gehörten. Die dörflichen Feste waren stets Höhepunkte im arbeitsreichen Leben der Landbevölkerung. Zum Teil wurde hierbei in anderen Vereinen ganz gewaltig über die Stränge geschlagen.
Doch die Satzung der Schützengesellschaft Herlinghausen von 1665 zeichnet hier ein anderes Bild. Hier war man stark an christliche Tradition gebunden, hier feierte man, aber in Maßen.

Die erste im Original vorliegende Schützensatzung des Jahres 1665 wurde, so wie die Gemeinde Herlinghausen sie den Herren von der Malsburg als zuständige Gerichtsherren vorgelegt hatte, von deren Amtmann Rüter, der in Breuna residierte, im Auftrage des „gnädigsten Fürsten und Landesherren Wilhelm, Landgraf zu Hessen“ bestätigt, genehmigt und gesiegelt. Aus dieser Satzung geht eindeutig hervor, dass die Gesellschaft schon vor den “leidigen“ Kriegszeiten (30jähr. Krieg) bestanden hatte. Im Vorwort wird auf das Schützenwesen verwiesen, das man erneuern will und in das sich jeder Einwohner mit „einhalbviertel Gerste“ und andere in dieser Gesellschaft mit anderthalb spanischem Taler einkaufen können „vermöge altem Herkommen“.

Zur Wiederbegründung 1665 hatte der Einwohner Anton Hossen aus eigener Tasche einen untadeligen Hammel als Preis für den besten Schützen gestiftet. Das war doch ein Anreiz, Mitglied zu werden. Das erste Schützenfest nach der Wiederbegründung der Gesellschaft wurde gemäß der Satzung damals in den letzten drei Tagen der Pfingstwoche gefeiert.

Zu dieser Zeit hatte der Bischof von Paderborn in seinem Territorium die staatliche Hoheitsgewalt ausgeübt. Die Jurisdiktion für Herlinghausen hatte er nicht. Die lag in den Händen des Landgrafen von Hessen. Ursache dieser zwiespältigen Situation war eine Auseinandersetzung, die im 15. Jahrhundert von Rabe von Calenberg verursacht, zu einer langen Fehde zwischen Hessen und Paderborn geführt hatte. In dem Friedensvertrag, zu dem es erst über hundert Jahre später kam, hatten sich die beiden Landesherren auf solch eine Gewaltenteilung geeinigt.

Auffällig ist, dass Paderborn die Genehmigung der Herlinghäuser Schützengesellschaft – also eine hoheitsrechtliche Angelegenheit- durch die Vertreter des hessischen Landesherrn, die Malsburger, ohne Protest hinnahm. Im Vorwort werden die Malsburger als die „angeborene orderliche Obrigkeit“ genannt.

Im nächsten Absatz wird dann auf das „Fürstentum“ (Paderborn) hingewiesen, in dessen „Städten und Dörfern das Schützenwesen und dessen ehrliebende Gesellschaften nunmehr solche gute Ordnung wieder erneuert“ werden soll, „welche in langen Jahren und leidigen Kriegszeiten nicht exercieret worden, bis sie nunmehr in vollem Schwange goutiert und erübet werden“.

Von besonderer Bedeutung ist auch, dass durchweg in protestantischen Gemeinden, die zwar vor der Reformation Schützengesellschaften besaßen, nach dem 30jährigen Krieg keine Neugründungen erfolgten. Herlinghausen bildet da eine Ausnahme.

Die Paderborner Obrigkeit zog Schützen auch gern zu Aufgaben polizeilicher Art und als eine Art Landmiliz heran. Diese mussten dann zwei- oder dreimal im Jahr Landwehrübungen ableisten. Da das schon sehr erheblich dem Militär nahe kam, waren die betroffenen sicher nicht erfreut, mitzutun. Der Soldat war schon immer des Bauern Feind. So ist es möglich, dass die unter hessischer Jurisdiktion stehende Herlinghäuser Schützengesellschaft nicht betroffen war und sich unbefangen ihrer ureigensten Aufgabe, den Gemeinsinn zu fördern und den Freuden des Schützenfestes nachzugehen, widmen konnte.

Die historische Satzung macht deutlich, dass man an die früher geübte religiöse Bindung anknüpft. Man stellt Verhaltensregeln auf, die es nur geachteten Männern – seien sie arm oder reich – gestatten, Mitglied zu werden. 

Historische Eigenheit der Herlinghauser Gesellschaft

Im Gegensatz zu vielen Gesellschaften des Paderborner Landes wird in Herlinghausen nicht um die Königswürde geschossen. Man kämpft hier um einen vom Verein ausgesetzten Preis. So gerät man in späteren Jahren nicht in die Kalamität vieler Vereine des Hochstifts, die keinen König finden können, weil diese kostspielige Würde niemand finanzieren will. In Herlinghausen wird wirklich nur der beste Schütze ermittelt. Da kann jeder zeigen was er kann. Heute ist in vielen Vereinen von der Würde und Auszeichnung des besten Schützen nicht viel übrig geblieben. Vielmehr soll sich dieser spendabel erwisen und „Tracktieren“. So hat er eine Bürde, die manchem den vollen Einsatz seines Könnens verbietet. Dieses Problem hat die Schützengesellschaft Herlinghausen nie gehabt.

Kein Gottesgnadentum in Herlinghausen

In den ca. 4000 Seiten der historischen Schützenakten, die fast lückenlos ab 1665 vorliegen findet sich keinmal die Erwähnung eines Königs oder Schützenkönigs.

Auf dem Schießstand sorgt der Pritschenmeister für Ordnung. Kinder und Unbefugte, die sich dort herumtreiben, werden mit der „Pritschen“ (scherzhaftes Züchtigungsgerät, das aus langen gebündelten dünnen Brettchen bestand, die an einem Ende zusammengebunden waren) vertrieben. werden. Üblich war wohl auch, dass manch ein Schütze Zielwasser nahm. Die Satzung sagt:“ Es soll keiner dem anderen über seinen Mut zu trinken nicht zwingen bei Strafe mit 1 albus.“

Für den fröhlichen Umtrunk gelten eine Fülle von Regeln, die alle die Mäßigung zum Ziel haben. „Wer z.B. die Kanne zu schnell leert, wird bestraft.“ Oder im Anderen Fall: „ Wenn jemand (voll des guten Stoffes) mutwilligerweise die Trinkgefäße umstößt, es sei denn, dass er´s beweisen kann, dass er´s nicht hat gern getan, derselbe soll nach Erkenntnis der Schützenmeister gestraft werden… jedes Mal mit 4 albus.“

Preußen und seine Schützen

Nach der Franzosenzeit, während der alle Schützenvereine entwaffnet oder zum Teil auch aufgelöst waren (König Jerome regierte als König von Westfalen 1807 – 1813 in Kassel) versuchten die vereine des Warburger Landes wieder nach alter Tradition ihre Schützenfest feiern zu dürfen. Auch Herlinghausen ersuchte jetzt bei der preußischen Regierung um Zulassung des Vereins nach. Die verlangte jedoch zunächst eine Klärung, welche Ziele man im Verein verfolgt.

Im Staatsarchiv Detmold findet sich ein Bericht des Gemeinderates Herlinghausen vom 4.11.1819 über den damaligen Verein, in dem die Aufgaben und Ziele der Schützengesellschaft beschrieben werden:
„Wenn jemand stirbt von der Gesellschaft dient sie zum Begräbnis der Leiche; 
… wo Mann und Weib, wenn es gefällt, jeder eine Menge Gerste ausgibt, und das Bier hiervon zu gewisser Zeit gemeinschaftlich verzehren; 
… und haben weder Büchsen noch Flinten. 
Der Verein hat auch kein Einkommen vom Staat und der Gemeinde. Man wünscht, dass der Verein fortbestehe.“ 

Änderungen und Ergänzungen der Historischen Satzung

1836 erweitert man erstmals die alte Schützensatzung. Es wird im Artikel 1 nochmals darauf hingewiesen, dass das Einkaufsgeld für alle gleich sein soll. Den Schützendechen wird untersagt, Nachlass auf das Einkaufsgeld zu gewähren. Tun sie das trotzdem, sollen sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen.

Für die Bezahlung der Musik am Schützentage soll folgende Regelung gelten: Unverheiratete Schützenbrüder zahlen, wie bisher üblich, acht alb. Die verheirateten Schützenbrüder zahlen zu der Musik nach der zuvor gestellten Rechnung ohne Ausnahme das „anteilige Quantum“.“ Sie teilen sich also den Rest.

1840 erfolgt dann eine weitere Ergänzung, die von jedem Schützenbruder verlangt, dass er zum „ein- und ausmarschieren … mit einem tauglichen Gewehre erscheint“. Zu dieser Zeit besitzt der Verein folgende bewegliche Habe: Eine Fahne, eine Trommel, zwei Bierkannen und vier Gläser, eine Kiste worin die Schriften liegen, eine Lade worin die Gewinnste (Gewinne) liegen und eine alte Scheibe.

Im Jahre 1878 gibt sich die Schützengesellschaft eine der Zeit angemessene neue dritte Satzung. Ursache war wohl die Gründung des Westfälischen Schützenbundes im Jahr 1861. Im Grunde sind hier die Regeln der alten Satzung erweitert worden. Man weist darauf hin, dass nur christliche Männer, Frauen und Jünglinge aufgenommen werden, dass diese unbescholten und von keinem Gericht bestraft sein dürfen. Der Zweck dieser Gesellschaft sollte sein, durch ein gemeinschaftliches Fest das Bewusstsein der christlichen Einträchtigkeit zu heben und zu fördern.

Wenn ein Schütze stirbt, oder ein Familienangehöriger zu Grabe getragen wird, ist jedes Mitglied verpflichtet, an der Beisetzung teilzunehmen. Diese gute Sitte hat bei allen Vereinen eine große Tradition und reicht zurück in die frühen Zeiten, als man noch keine Schießeisen kannte und hat sich bis heute erhalten.

Der Schützenrat, als oberstes Gremium der Gesellschaft, wird seit alters her von allen Mitgliedern des Vereins demokratisch gewählt. Die Schützenmeister haben besondere Machtbefugnisse nur für das Schützenfest. Sie können fast autoritär über den Verlauf des Festes bestimmen, Anordnungen treffen, Offiziere ernennen sowie über die Gültigkeit verhängter Strafen entscheiden. 

Den Prischenmeister, wie er noch in der ersten Satzung von 1665 vorgesehen war hat man wohl später durch einen weiteren Schützenmeister, der für die Bestrafungen zuständig war, ersetzt. Denn Aufgabe des Pritschenmeisters war es, Strafen zu verhängen und diesen mit der Pritsche auch Nachdruck zu verhelfen. Denn er war zuständig für die Aufrechterhaltung der Ordnung beim Scheibenschießen und bei allen Festivitäten des Schützenfestes.

Die Schmeckherren waren für die Qualität des zunächst selbst gebrauten Bieres zuständig. Als dann später die Brauerei Kohlschein die Getränke lieferte, wurden die Schmeckherren überflüssig.

Die Finanzen der Schützengesellschaft

Finanziert wurde das jährliche Fest durch Beiträge, die jedes Mitglied einmal jährlich zahlen musste. Darüber hinaus wurde jedem neu aufgenommenen Schützen ein einmaliger Einstand abverlangt. Er „kaufte sich in die Gesellschaft ein.“ Die Höhe der ersten Einkaufszahlung war für die Söhne von Schützen geringer. Andere hatten keine Lobby und zahlten mehr. 

Zusätzlich wurde die Pacht des Schützenlandes, das der Verein seit „urdenklichen Zeiten besaß“, fest eingeplant. Im 19. Jahrhundert wurde das Land durchweg auf 6 Jahre verpachtet. Der Pächter musste zusätzlich einen Bürgen stellen, der bei Zahlungsschwierigkeiten des Pächters voll in Haftung genommen werden konnte. Die Pacht musste am vorgeschriebenen Tag (Schützenfest – Pfingsten) entrichtet werden. Konnte der Pächter nicht zahlen oder die Gerste zu Pfingsten nicht zur Verfügung stellen, so durfte die Gesellschaft sich an den Früchten, die auf dem Feld wuchsen schadlos halten. Hatte man Pachtzins oder Gerste zu Pfingsten nicht verfügbar, lieh man beim Dechanten oder sonst einem Mitglied der Gesellschaft die erforderliche Menge gegen einen Schuldschein in der Hoffnung, zur Erntezeit das Geliehene zurückgeben zu können. Durchweg geschah das auch.

Die Buchführung in dieser Hinsicht ist sehr genau und korrekt nachgewiesen. Es sind zahlreiche Schuldscheine erhalten geblieben die dies beurkunden.

Ordnung und Sitte und Strafen

Die Schießregeln aus der damaligen Zeit sind stark auf Sicherheit der Anwesenden gerichtet. Ein Auditor hatte darauf zu achten, dass alle Bestimmungen eingehalten werden. Das ist auch notwendig, denn im Hochstift hatte es bei den Schießen gelegentlich Rohrkrepierer durch die Überladung mit Schwarzpulver gegeben. Viele Personen wurden schwer verletzt. Der Auditor ist der „Oberschiedsrichter“, wenn jemand glaubt, besser geschossen zu haben, als der „Scheibenwächter“ angeben. Sein Urteil kann nicht angefochten werden.

Ganz gesittet soll es zugehen, wenn die Festivität nach dem Schießen beginnt. Die Satzung bestimmt: “Jeder Schütze darf nur mit Schützenfrauen tanzen. Wer mit einem Mädchen tanzt, verfällt jedes Mal einer Strafe. Ausgenommen sind Tänze mit Töchtern der Schützenmeister und mit fremden Damen. Im letzten Fall ist allerdings die Genehmigung der Schützenmeister zum Tanzen nötig“. Dieser Passus in der Satzung war für den Verein recht gewinnträchtig, wenn man in das Strafregister sieht:

Da hat Heinrich Reußner mit einem Mädchen getanzt und Heinrich Feuring Hat Johannes Dey seine Frau für die Wand geschleudert, aber nicht mit Vorsatz. Und dies bringt dem Verein Gerste.

„Selbstredend darf Keiner in geselligen gemüthlichen Umgange während des Festes die Schranke des Anstandes überschreiten und die Festlichkeit stören durch Betrinken. Jedes Gezänk ist zu verhüten und anstößige Ärgernisse durch erregende Reden zu vermeiden. Alles diese sowie muthwillige Handlungen werden streng gerügt und gestraft“, legt die Satzung weiter fest.

Augenzwinkernd seinen hier einige Strafen für Missetäter erwähnt, die sich nicht an die Schützenordnung hielten:

? Jost Heinrich Flörken hat die Wache bey der Fahnen gehabt und ist ihm entwendet worden dieselbe! (das gab eine hohe Strafe)
? Heinrich Sohm hat für Heinrich Dey unanständige Worte gesprochen und wollte sich nicht versöhnen.
? Leutnant Erdmann hat die Bierkanne unvorsichtigerweise umgeqworfen
? Fähnrich Nolte hat mit unverheyratheten Frauen getanzt, die noch nicht zur Schützenkompanie gehört haben.
? Leismann Georg hat beim marschieren Zigarre geraucht, aber auf Befehl des Feldwebels aufgehört.
? Thomas Thiele, „weil er mit dem Auditor während des Scheibenschießen sich gezankt und als Urheber des Wortwechsels erkannt ist“.

Die Frauenkompanie

Nach der Satzung von 1878 sind erstmals Frauen als Mitglieder der Schützengesellschaft zugelassen.
Aber nicht jede Frau konnte dem Verein angehören. (Man nahm ja auch nicht jeden Mann) Nur diejenige, die die Ehre hatte, mit einem Schützen verheiratet zu sein, fand Aufnahme in diesen erlauchten Kreis. 

Im Laufe der Zeit huldigte man besonders den neu vermählten Damen. Alle Herren der Gesellschaft marschierten zu ihrem Haus, um sie zum Fest abzuholen und in die Frauenkompanie einzureihen. Mag es in dieser Zeit schon in vielen Orten Königinnen gegeben haben, die Schützengesellschaft Herlinghausen fand ihre Damen gleichermaßen würdig. So wie man in gewohnter Tradition von einem König nichts hielt, strebten die Damen solch zweifelhafte „Würde“ niemals an. 

Die Einmaligkeit einer Einbindung von Schützendamen in die Festwoche der Gesellschaft verdient besonders hervorgehoben zu werden, zumal dieser gute Brauch bis heute gepflegt wird. Aufgrund einer Satzungsänderung aus dem Jahr 2000 können nun alle Frauen, ob mit einem Schützen verheiratet, verlobt, ledig oder allein stehend, Mitglied im Schützenverein werden.

Die Frauenkompanie ist heute zu einem nicht wegzudenkenden Faktor des Schützenvereins Herlinghausen geworden. 

Die Schützengesellschaft im 20. Jahrhundert

Um die Jahrhundertwende wird das Schützenfest regelmäßig gefeiert. Als dann der erste Weltkrieg ausbricht, findet man keine Eintragungen mehr im Protokollbuch. Erst 1921 feiert man wieder ein Schützenfest. Es folgen weitere Unterbrechungen. 1925 feierte man dann das 260jährige Bestehen der Schützengesellschaft. Bis in die Anfänge der 30er Jahre waren die Schützenfeste durch die Weltwirtschaftkrise eher dürftig. Durch den Einfluss des Nationalsozialismus bedingt, erfolgte die Mitgliedschaft im deutschen Schützenbund und bald auch eine Art Schießausbildung. Man bildete einen Schießwart aus. Aus den einstigen Schützendechen oder Schützenmeistern wurden Vereinsführer gemacht. Man legte sich eine Reichfahne zu. 1935 wurde von der Tradition, das Schützenfest in der Woche nach Pfingsten zu feiern, abgewichen. Nunmehr wurde jährlich durch einen Beschluß der Gesellschaft über den Termin des Festes entschieden. In diesem Jahr wird auch ein Schießstand gebaut. Dafür werden 300 RM bei der Kreissparkasse aufgenommen.

Als dann der zweite Weltkrieg ausbrach, ruhte alle Aktivität.

Nach dem Einmarsch der Amerikaner und dann unter Britischer Verwaltung löste die Militärregierung 1945 den Verein auf. Aber schon 1950 konnte die Wiederbegründung vorgenommen werden. 48 Mitglieder werden aufgenommen. 1952 hat der Verein bereits 62 Mitglieder. Dies ist sicher auch ein Hinweis dafür, dass nach den schlimmen Kriegsjahren die Schützengesellschaft in erster Linie als einzig mögliche Einrichtung gesehen wurde, eine Festivität nach alter Tradition auszurichten, die allen Bürgern wieder Freude und Unbeschwertheit vermitteln sollte. 

1951 stellte sich der Verein in Eigenarbeit eine neue Fahne her. 1953 erhält auch die Frauenkompanie eine eigene Fahne. 24 Damen gehören zu dieser zeit der Frauenkompanie an.

1956 entsteht eine, der Zeit angepasste, neue Schützensatzung in der jedoch die wesentlichen Inhalte der ursprünglichen Fassung aus dem Jahr 1665 enthalten sind.

1965 feiert die Schützengesellschaft in besonders „würdiger Form“ das 300jährige Bestehen. Das ganze Dorf war beteiligt, Straßen und Häuser geschmückt. Zahlreiche Gäste aus den umliegenden Gemeinden überbrachten Glückwünsche und nahmen am Fest teil.

1976 wurde das ehemalige Schulzentrum von Herlinghausen unter Regie der Schützengesellschaft zu einer Gemeindehalle umgebaut. Sie soll künftig der Ort sein an dem auch das Schützenfest gefeiert wird. 1984 wird im Keller der Gemeindehalle ein Schießstand gebaut. 1985 vergibt der Verein, statt des üblichen Preises, erstmals eine Schützenkette an den besten Schützen. Erster Träger wird Schützenbruder Frank Scharm. 

Der Verein in der Gegenwart

1986 feiert der Stadtschützenverbund Warburg unter der Regentschaft von Stadtschützenkönig Frank Scharm und großer Beteiligung das Stadtschützenfest in Herlinghausen. 
Ebenfalls in diesem Jahr fertigen die Schützenfrauen Irmgard Plücker und Hanni Cramme für den Verein, nach einem Entwurf von Realschuldirektor Adalbert Kleinert, eine neue Fahne. 

Im gleichen Jahr wird unter der Regie des Schützenvereins die Rautentalhütte errichtet.

1989 entschließt man sich, den Verein in das Vereinsregister aufnehmen zu lassen. Die Satzung wird hierfür entsprechend angepasst. 

1990 begeht der Verein sein 325jähriges Vereinsjubiläum. Vorsitzender Hans Ewald Cramme konnte hierzu zahlreiche Vereine des Warburger Stadtschützenverbandes als Gäste in Herlinghausen begrüßen.

1996 konnte Thomas Apel die Stadtschützenwürde erringen. Im Folgejahr 1997 durfte Herlinghausen zum 2. Mal das Stadtschützenfest ausrichten. Vorsitzender Hans Ewald Cramme konnte damals neben Bürgermeister Paul Mohr zahlreiche Gäste aus Politik und Wirtschaft, sowie alle Schützenvereine aus dem Stadtverband Warburg in Herlinghausen begrüßen.

Im Jahr 2000 wird die Satzung erneut der Zeit angepasst. Wesentlicher Punkt der Änderung ist, dass nun alle Frauen und Männer die Vollmitgliedschaft erwerben können.

Im Jahr 2006 schafft sich der Verein in den Kelleräumen der Herlingihalle ein neues Schießheim mit Schießstand. Erstmals findet ein Kompanietag der Männerkompanie sowie der Frauenkompanie statt, der nun ebenfalls alljährlich durchgeführt wird.